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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - L 8 R 42/09   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - L 8 R 42/09 (https://dejure.org/2014,14418)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.01.2014 - L 8 R 42/09 (https://dejure.org/2014,14418)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - L 8 R 42/09 (https://dejure.org/2014,14418)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung; Beschäftigungsverhältnis zwischen Ehepartnern; Merkmale abhängiger Beschäftigung; Merkmale, die für eine selbständige Tätigkeit sprechen; Bewertung und Gewichtung der relevanten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (34)

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - L 8 R 42/09
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen eines zu beurteilenden Vertragsverhältnisses gehöre auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht - unabhängig von ihrer Ausübung (Bezugnahme auf BSG, Urteil v. 25.1.2006, B 12 KR 30/04 R).

    Bei der Feststellung des Gesamtbilds kommt dabei den tatsächlichen Verhältnissen nicht voraussetzungslos ein Vorrang gegenüber den vertraglichen Abreden zu (vgl. BSG, Urteil v. 29.8.2012, a.a.O., juris; ebenso Urteil v. 25.1.2006, B 12 KR 30/04 R, USK 2006-8; Urteil v. 28.5.2008, B 12 KR 13/07 R, Die Beiträge, Beilage 2008, 333, 341 f.): Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen sind die das Gesamtbild bestimmenden tatsächlichen Verhältnisse die rechtlich relevanten Umstände, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben.

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - L 8 R 42/09
    Bei der Feststellung des Gesamtbilds kommt dabei den tatsächlichen Verhältnissen nicht voraussetzungslos ein Vorrang gegenüber den vertraglichen Abreden zu (vgl. BSG, Urteil v. 29.8.2012, a.a.O., juris; ebenso Urteil v. 25.1.2006, B 12 KR 30/04 R, USK 2006-8; Urteil v. 28.5.2008, B 12 KR 13/07 R, Die Beiträge, Beilage 2008, 333, 341 f.): Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen sind die das Gesamtbild bestimmenden tatsächlichen Verhältnisse die rechtlich relevanten Umstände, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. BSG, Urteil v. 28.5.2008, B 12 KR 13/07 R, USK 2008-45) ist maßgebliches Kriterium dafür, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist, wobei die Belastung mit Risiken im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitskraft nur dann für Selbständigkeit spricht, wenn ihr eine größere Freiheit bei der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenüber steht (vgl. z.B. BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 KR 21/07 R, BSG, Urteil v. 25.1.2001, B 12 KR 17/00 R; BSG, Urteil v. 4.6.1998, B 12 KR 5/97 R; jeweils juris).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - L 8 R 42/09
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil v. 30.12.2013, B 12 KR 17/11 R, juris; Urteil v. 30.4.2013, B 12 KR 19/11 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21; Urteil v. 29.8.2012, B 12 KR 25/10 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 17; Urteil v. 25.4.2012, B 12 KR 24/10 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15; BSG, Urteil v.11.3.2009, B 12 KR 21/07 R, USK 2009-25; BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; Senat, Beschluss v. 7.1.2011, L 8 R 864/10 B ER, NZS 2011, 906; Senat, Urteil v. 17.10.2012, L 8 R 545/11, juris; jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: BVerfG, Beschluss v. 20.5.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. BSG, Urteil v. 28.5.2008, B 12 KR 13/07 R, USK 2008-45) ist maßgebliches Kriterium dafür, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist, wobei die Belastung mit Risiken im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitskraft nur dann für Selbständigkeit spricht, wenn ihr eine größere Freiheit bei der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenüber steht (vgl. z.B. BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 KR 21/07 R, BSG, Urteil v. 25.1.2001, B 12 KR 17/00 R; BSG, Urteil v. 4.6.1998, B 12 KR 5/97 R; jeweils juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2015 - L 4 R 4041/13
    Dies kann jedoch kein rechtlich entscheidendes Kriterium zur Unterscheidung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sein (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Januar 2014 - L 8 R 42/09 -, in juris).

    Derartige Umstände bei Ehepartnern und engen Verwandten sind nämlich so gut wie immer anzutreffen (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Januar 2014 - L 8 R 42/09 -, in juris).

    Die Mitverpflichtung der Klägerin bei den Darlehensaufnahmen 2000, 2009 und 2010 beruht nicht auf ihrer Mitunternehmerschaft, sondern war der üblichen Vergabepraxis der Banken geschuldet (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 23. April 2009 - L 4 KR 80/08 -, in juris), in der Regel von Angehörigen von Unternehmern die Bestellung von Kreditsicherheiten unabhängig davon zu verlangen, ob sie in dem Unternehmen beschäftigt sind oder nicht (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Januar 2014 - L 8 R 42/09 -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 3548/14
    Dies kann jedoch kein rechtlich entscheidendes Kriterium zur Unterscheidung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sein (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, a.a.O.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Januar 2014 - L 8 R 42/09 -, in juris Rn. 47).

    Derartige Umstände bei Ehepartnern und engen Verwandten sind nämlich so gut wie immer anzutreffen (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Januar 2014 - L 8 R 42/09 -, a.a.O.).

    Die Mitverpflichtung des Klägers bei den Darlehensaufnahmen beruht nicht auf seiner Mitunternehmerschaft, sondern ist der üblichen Vergabepraxis der Banken geschuldet (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 23. April 2009 - L 4 KR 80/08 -, in juris Rn. 21), in der Regel von Angehörigen von Unternehmern die Bestellung von Kreditsicherheiten unabhängig davon zu verlangen, ob sie in dem Unternehmen beschäftigt sind oder nicht (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Januar 2014 - L 8 R 42/09 -, in juris Rn. 53).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - L 8 R 862/15

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht; Statusfeststellungsverfahren; Kurierfahrer

    Es ist daher konsequent und im Hinblick auf größtmögliche Rechtssicherheit geboten, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann als ein für abhängige Beschäftigung sprechendes Kriterium zu berücksichtigen, wenn von ihr konkret (noch) kein Gebrauch gemacht wurde (Senat, Urteil v. 15.1.2014, L 8 R 42/09, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2018 - L 8 R 702/16

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Steuerfachwirt und

    Es ist daher konsequent und im Hinblick auf die größtmögliche Rechtssicherheit geboten, eine von Anfang an bestehende Rechtsmacht auch dann als ein für abhängige Beschäftigung sprechendes Kriterium zu berücksichtigen, wenn von ihr konkret (noch) kein Gebrauch gemacht wurde (Senat, Urteil v. 15.1.2014, L 8 R 42/09, juris).

    Andernfalls hinge die versicherungsrechtliche Beurteilung im Wesentlichen davon ab, ob die Tätigkeit aus Sicht des Rechtsmachtinhabers beanstandungsfrei ausgeübt wurde (Senat, Urteil v. 5.10.2016, L 8 R 250/14; Senat, Urteil v. 15.1.2014, a.a.O., jeweils juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2016 - L 8 R 250/14

    Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides; Überprüfungsverfahren;

    Entscheidend für die Beurteilung der Eingliederung und der Weisungsgebundenheit ist insbesondere, ob die Arbeitskraft im Dienst des Unternehmers eingesetzt und dabei Aufgaben erfüllt werden, die sich aus der Organisation oder der direkten Anweisung des Arbeitgebers ergeben (Segebrecht in: jurisPK-SGB IV, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 146; Senat, Urteil v. 29.2.2012, a.a.O.; jeweils m.w.N.; Senat, Urteil v. 15.1.2014, L 8 R 42/09, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2016 - L 4 R 2783/14
    Dies kann jedoch kein rechtlich entscheidendes Kriterium zur Unterscheidung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sein (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, a.a.O.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Januar 2014 - L 8 R 42/09 - juris, Rn. 47).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - L 8 R 976/16

    Keine Versicherungspflicht bei der Erbringung von Akquiseleistungen für eine

    Entscheidend für die Beurteilung der Eingliederung und der Weisungsgebundenheit ist insbesondere, ob die Arbeitskraft im Dienst des Unternehmers eingesetzt und dabei Aufgaben erfüllt werden, die sich aus der Organisation oder der direkten Anweisung des Arbeitgebers ergeben (Segebrecht in: jurisPK-SGB IV, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 146; Senat, Urteil v. 29.2.2012, a.a.O.; jeweils m.w.N.; Senat, Urteil v. 15.1.2014, L 8 R 42/09, Rdnr. 33, juris; Senat, Urteil v. 5.10.2016 L 8 R 250/14, juris).
  • SG Münster, 28.06.2018 - S 23 R 506/17
    Gegen die Annahme bloßer familienhafter Mithilfe und für jene eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses spricht zudem, dass die genannte Vergütung an den Beigeladenen zu 1) - nach eigenen Angaben der Antragstellerin als auch des Beigeladenen zu 1) im genannten Feststellungsbogen - zu dessen freier Ver-fügung auf ein privates Bank-/Girokonto ausgezahlt sowie als Betriebsausgabe gebucht wurde und von ihr Lohnsteuer abgeführt wurde (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.1.2014 - L 8 R 42/09 - juris Rn. 41).
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